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Studienfinanzierung

Die Finanzierung eines Studiums ist nicht immer leicht. Hier finden Studieninteressierte und Studierende Hilfestellungen zum Thema.

Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten

  • BAföG
    Studierende, deren Eltern ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten, haben die Möglichkeit, Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beantragen. Das Studentenwerk Freiburg bietet hierzu umfassende Beratung an. Die Antragsformulare können direkt auf den Seiten des Studentenwerks heruntergeladen werden.
  • Das Studierendenwerk bietet umfangreiche Beratung zum Thema Studienfinanzierung
    (BAföG, Bildungskredit, KfW-Kredit, Studienabschlussdarlehen, Befreiung von der Studiengebühr)
  • studijob-freiburg
    Jobsuchende können sich entweder zuhause im Internet über die Angebote informieren und per E-Mail-Kontakt mit der Jobvermittlung aufnehmen oder direkt in den Infoladen des Studentenwerks kommen und sich persönlich an die Jobvermittlung wenden.
  • Students at work
    Online-Beratung des DGB für erwerbstätige Studierende. Informationen rund um Studium, BAföG, Job, Praktika und Berufseinstieg.

    Das Portal www.mystipendium.de will allen Schülern, Studierenden und Doktoranden kostenlos bei der Suche nach einer Förderung helfen. Erstmalig in Deutschland werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 1245 Fördereinträgen jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen. Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten hin zu Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung. 

 

Leistungsabhängige Stipendien

Stipendien werden einerseits von den zwölf Begabtenförderwerken aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben und andererseits von privaten Stiftungen bzw. mit Firmen assoziiierten Stiftungen.

 

Die zwölf Begabtenförderwerke

Die Förderung besonders begabter Studierender und Promovierender durch die zwölf vom BMBF unterstützten Begabtenförderwerke – geeint durch ihre Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Förderung leistungsfähiger potentieller zukünftiger Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen – spiegelt die Pluralität unserer Gesellschaft wider:

  • die Studienstiftung des deutschen Volkes, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist;
  • die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann – Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung;
  • die beiden von den Sozialpartnern getragenen Einrichtungen: die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie die Stiftung der Deutschen Wirtschaft;
  • die drei konfessionell geprägten Begabtenförderungswerke: Evangelisches Studienwerk Haus Villigst, Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk und Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk.

 

Hinsichtlich der finanziellen Förderung unterscheiden sich die Begabtenförderwerke nicht. Diese stellt sich identisch für alle zwölf wie folgt dar:

  • Studierende können ein Grundstipendium von maximal 597 Euro im Monat erhalten, abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkünften und vom Einkommen des Ehepartners (in erster Näherung entspricht die Förderung dem BAföG-Anspruch, jedoch als Stipendium, d. h. die erhaltenen Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden).
  • Darüber hinaus wird allen Stipendiaten ein Büchergeld in Höhe von 150 Euro pro Monat gewährt (unabhängig von einem etwaigen BAföG-Anspruch).
  • Promovierende erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 1050 Euro. Zusätzlich kann eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro gewährt werden.

 

Anders als die meisten Studierenden vermuten, richtet sich die Vergabe eines Stipendiums nicht zwangsläufig – in jedem Fall nicht ausschließlich – nach schulischen bzw. akademischen Leistungen. Vor allem soziales Engagement, persönliche Motivation und Eigenschaften, aber auch Interessen werden bei der Stipendiumsvergabe genau hinterfragt. Was das im Einzelnen bedeutet hängt von dem jeweiligen Träger ab.

Die Unterschiede der Stiftungen finden sich neben den Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung auch in den ideellen Förderprogrammen. Für Details zu den einzelnen Werken sei auf die zentrale Plattform unter www.stipendiumplus.de verwiesen bzw. auf die einzelnen Internetseiten der Stiftungen:

 

 

Das Deutschlandstipendium

2011 wird ein neues Stipendium, das „Deutschlandstipendium“ in der deutschen Stipendienstruktur eingeführt. Es handelt sich dabei um ein Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat für Studierende und Studienanfänger – im Gegensatz zur Förderung durch die Begabtenförderwerke jedoch unabhängig vom eigenen Einkommen und Einkommen der Eltern. Für die Bearbeitung und Auszahlung des Stipendiums sind die jeweiligen Hochschulen zuständig. Ansprechpartnerin an der Universität Freiburg ist Frau Reichert, die telefonisch unter 0761/203-4372 erreicht werden kann.

Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, wird nicht auf das BAföG angerechnet und ist sozialversicherungsfrei. Das Stipendium soll nach Möglichkeit während der gesamten Regelstudienzeit den Studierenden den Rücken freihalten. Es wird für jeweils zwei Semester bewilligt. Für das nächste Studienjahr prüft die Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen. Die Förderung greift auch bei einem Auslandsemester. Weitere Infos zum Stipendium finden Sie unter https://www.deutschlandstipendium.de/index.html.

 

 

Andere Stiftungen

Es existiert in Deutschland eine Vielfalt an Institutionen und privaten Stiftungen bzw. Stiftungen, die eng mit Firmen assoziiert sind, die Studierende und Promovierende in den verschiedenen Phasen ihrer kurrikularen und extrakurrikularen Aktivitäten unterstützen (Förderung von Auslandsaufenthalten, Reisekostenzuschuss für Konferenzteilnahmen, Druckkostenzuschuss für den Druck der Doktorarbeit, etc.). Die nachfolgende Liste zeigt eine sehr kleine Auswahl.

    • Bayer-Stiftung
      Die Stipendienprogramme der Stiftung haben zwei Schwerpunkte: das reguläre Bayer Fellowship Program für Studienprojekte und Praktika mit Auslandsbezug sowie zielgruppenspezifische Zusatzangebote. Für Chemiestudierende im Hauptstudium kommt das Otto-Bayer-Stipendium in Frage. Für Lehramtsstudierende das Kurt-Hansen-Stipendium.
    • Auslandsförderung durch den DAAD
      Es existiert eine Vielzahl an Programmen. Bitte informieren Sie sich je nach anvisiertem Zielland direkt auf den Seiten des DAAD. 
    • Henkel: Dr. Jost-Henkel-Stiftung
      Die Dr. Jost-Henkel-Stiftung – ins Leben gerufen durch den Enkel des Gründers der Firma Henkel – gewährt alternativ nachfolgende Leistungen: (1.) monatliche Zahlungen, (2.) Einmalbeihilfen pro Semester zur Beschaffung studiennotwendiger Hilfs- und Lehrmittel bzw. einmalige Zuschüsse (Reisekostenbeihilfen etc.) und (3.) zinslose Darlehen (bei außergewöhnlich gutem Abschluss des Studiums bzw. der Promotion kann das Darlehen nachträglich in ein Stipendium umgewandelt werden).
    • Reemtsma Begabtenförderungswerk
      Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schüler der Oberstufe und Studierende (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben. Eine Bewerbung ist nur vor dem 30. Lebensjahr möglich. Neben den schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber sind die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung sowie die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Bewilligung der Förderung. Weitere Kriterien wie z.B. soziales Engagement fließen in die Beurteilung des Bewerbers mit ein. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet. Das monatliche Einkommen der Eltern darf 5.400 Euro brutto nicht übersteigen.