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Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

Bewerbungen für Bachelorstudiengänge und Master of Education

Bewerbungen für Bachelorstudiengänge (außer Regio Chimica) und Master of Education werden zentral über das Studierendensekretariat bearbeitet.

Bewerbungen für den deutsch-französischen Chemie-Bachelor Regio Chimica richten Sie bitte direkt an die Studiengangkoordination Regio Chimica. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bewerbungen für Master of Science-Studiengänge

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für Masterstudiengänge erfolgt elektronisch über das Campus Management Portal HISinOne. Während des Bewerbungsprozesses müssen Sie Ihre Unterlagen als Scan hochladen.

 

Anleitungen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

 

Bitte senden Sie uns keine Papierunterlagen mehr zu! 

Eine Übersicht der notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter  Zulassungsvoraussetzungen.

Ihre Unterlagen müssen Sie bei der Immatrikulation im Original oder als beglaubigte Kopie beim Studierendensekretariat vorzeigen. Dies wird Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt.

 

Nachreichung von Unterlagen

Bewerbungen müssen bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist vollständig eingegangen sein. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet, das Nachreichen von Unterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich!

Ausnahme: Noch kein Bachelor-Zeugnis
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt, dann darf die Bewerbung mit einer vom zuständigen Prüfungsamt beglaubigten Bestätigung erfolgen. In dieser Bestätigung muss der erfolgte Studienabschluss (bzw. die erfolgte Abgabe oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit) bestätigt werden. Für Bewerbungen zum M.Sc. Chemie muss diese Bestätigung nicht beglaubigt sein, es genügt eine Leistungsübersicht, aus der der baldige Abschluss hervor geht. Im Falle einer Zulassung muss das Bachelor-Zeugnis dann bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

Ausnahme: Sprachzertifikate
Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Einschreibung wird verweigert, wenn die notwendigen Sprachzertifikate nicht vorliegen.

Bewerbungsfristen

Alle Masterstudiengänge beginnen jeweils im Wintersemester. Ausschließlich der M.Sc. Chemie beginnt zusätzlich auch zum Sommersemester.

  • Ende der Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Januar
  • Ende der Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Juli

 

Bewerbungszeitraum in HISinOne:

  • Bewerbungen für das Sommersemester: ab dem 01. November
  • Bewerbungen für das Wintersemester: ab dem 01. März

 

Bewerbungszeitpunkt für internationale Bewerber

Bewerbungen von internationalen (Nicht-EU) Bewerbern werden fortlaufend bearbeitet, sobald das Bewerbungsportal in HISinOne geöffnet ist. 

Wenn Sie für das Studium in Deutschland ein Visum benötigen, bewerben Sie sich bitte so früh wie möglich. 

Sprachzertifikate

Folgende Sprachnachweise werden von der Universität Freiburg anerkannt:

Englisch B2:

  • Cambridge FCE, (CAE (C1) und CPE (C2)),
  • IELTS (5,5-6,5 Punkte),
  • PTE Academic (59-75 Punkte),
  • TOEFL (72-94 Punkte "Internet" / mind. 567 Punkte "Papier"), Gültigkeit 2 Jahre!,
  • OOPT (60-79 Punkte),
  • telc B2-C1 University,
  • TOEIC (mind. 785 Punkte „Hören/Lesen“, 160 Punkte „Sprechen“ und 150 Punkte „Schreiben“),
  • UNIcert II oder III,
  • B2-Sprachkurs am SLI mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung und Zertifikat, auf dem das erreichte Sprachniveau gemäß GER ausgewiesen ist.
  • Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland)
  • Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des/der Studiengangkoordinators/in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
  • Abschluss eines grundständigen Studiengangs im Fach Anglistik oder Liberal Arts and Sciences,
  • Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
  • Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des/der Studiengangkoordinators/in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
  • Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs und eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des/der Studiengangkoordinators/in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
  • Staatsangehörigkeit aus einem Land, in dem die Amtssprache Englisch ist (bspw. Nigeria),
  • Deutsches und luxemburgisches Abitur - Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Englisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzraum https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/) (Hinweis: B1/B2 bedeutet Sprachniveau „B1 und in Teilen B2“ und kann nicht als B2 anerkannt werden.)
  • Englisch als Muttersprache.

 

 

Deutsch B2:

  • DSH 1,
  • TestDaF 3 oder 4,
  • Goethe-Zertifikat B2 oder C1,
  • Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) mit dem Ergebnis 4xB2,
  • Feststellungsprüfung,
  • telc Deutsch C1 Hochschule,
  • Deutschsprachiges Abitur
  • Deutsch als Muttersprache.

 

 

Nicht anerkannt: 
Nicht anerkannt als Nachweis von Englisch-Kenntnissen: CET.

Zulassungsvoraussetzungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen für die Master of Science-Studiengänge. Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit, bevor Sie sie an uns senden.

Zulassungsordnungen

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der jeweiligen Zulassungsordnung des Studiengangs.